Du möchtest die F+F unterstützen, weisst aber nicht wie? Wir beantworten die am häufigsten gestellten Fragen kurz und übersichtlich.
Wofür wird meine Spende eingesetzt?
Die Spende wird direkt für die Studiengebühren der Stipendiaten eingesetzt, welche die Ausbildungskosten decken. Durch die Nähe der Schulleitung zu den Stipendiaten können wir die Spenden zielgerichtet einsetzen, sodass die Förderung langfristig und effektiv wirkt.
Kann ich bestimmen, wofür meine Spende eingesetzt wird?
Du kannst zwischen drei verschiedenen Spendemöglichkeiten wählen:
Nimmt die F+F Schule für Kunst und Design auch Sachspenden (z.B. aus einer Atelier-, Werkstatts- oder Sammlungsauflösung)?
Wir sind offen, kostenlose Angebote fallweise zu prüfen. Defekte oder reparaturbedürftige Gerätschaften können wir nicht annehmen.
Kann ich auch regelmässig, zum Beispiel monatlich/jährlich spenden?
Selbstverständlich können auch wiederkehrende Spenden eingerichtet werden. Die F+F ist an längerfristigen Spenden interessiert, um so zum Beispiel das gesamte Studium der Stipendiat:innen zu unterstützen.
Kann ich auch via Einzahlungsschein spenden?
Gerne senden wir dir einen Einzahlungsschein. Diesen kannst du per
Mail oder telefonisch unter
+41 44 444 18 88 anfordern.
Wie kann ich die Spende von den Steuern abziehen?
Grundsätzlich musst du Spenden, die du in der Steuererklärung geltend machst, mit einer Spendenbestätigung belegen.
Ich habe keine Spendenbestätigung erhalten, was kann ich tun?
Nach Eingang einer Spende versenden wir eine Spendenbestätigung an die Spender:in. Bei Fragen dazu kannst du dich gerne an
Michael Hiltbrunner wenden. Bei Fragen zu Steuerabzügen kann auch das Steueramt des jeweiligen Kantons Auskunft geben.
Wer kann sich für ein Stipendium bewerben?
Alle Stipendien richten sich an Studierende, welche die Aufnahmeprüfung für eine Ausbildung an der F+F Schule bestanden haben oder nach erfolgter Zulassung ihre Ausbildung fortsetzen wollen:
Das
Stipendium Welcome richtet sich an Personen, die:
- Geflüchtete sind (Personen in laufendem Asylverfahren, vorläufig aufgenommen, mit anerkanntem Flüchtlingsstatus und Sans Papiers)
- über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen
- nach Abschluss ihres Studiums einen künstlerisch-gestalterischen Beitrag in ihrem Herkunftsland oder in der Schweiz leisten wollen
Der
Stipendienfonds richtet sich an Personen, die:
- sich in einer finanziellen Notsituation befinden (gemäss Steuererklärung sowie weiteren Unterlagen)
- ein Gesuch um ein kantonales Stipendium in ihrem Wohnkanton eingereicht und von der kantonalen Stipendienstelle diesbezüglich einen negativen oder in Teilen negativen Entscheid erhalten haben
Wo finde ich weitere Informationen und Zahlen?
Wir helfen gerne, wo wir können. Bei konkreten Fragen gibt
Michael Hiltbrunner gerne Auskunft. Ausserdem beleuchtet unser
Jahresbericht die Resultate unserer Arbeit und die verschiedenen Tätigkeitsgebiete, einschliesslich Betriebsrechnung und Bilanz. etc.